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   BVerwG, 27.06.1991 - 2 WD 8.91   

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https://dejure.org/1991,7704
BVerwG, 27.06.1991 - 2 WD 8.91 (https://dejure.org/1991,7704)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.1991 - 2 WD 8.91 (https://dejure.org/1991,7704)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 1991 - 2 WD 8.91 (https://dejure.org/1991,7704)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ehebruch eines Soldaten - Ehefrau eines Kameraden - Dienstvergehen - Disziplinarrechtliche Würdigung - Kameradschaftspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.12.1971 - II WD 38.71

    Dienstvergehen eines Soldaten auf Zeit - Vorsätzliche Verletzung der Pflichten

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1991 - 2 WD 8.91
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 9. Dezember 1971 - BVerwG 2 WD 38.71 - (BVerwGE 43, 293 [295]) darauf hingewiesen, daß diese Prämisse fragwürdig ist, da die Beseitigung der Strafbarkeit des Ehebruchs dafür jedenfalls nicht angeführt werden kann.
  • BVerwG, 04.06.1980 - 2 WD 55.79

    Wohlverhaltenspflicht des Soldaten - Ehebruch mit Kameradenfrau - Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1991 - 2 WD 8.91
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 4. Juni 1990 - BVerwG 2 WD 55.79 - <BVerwGE 73, 15 [17] = NZWehrr 1981, 28 [f.]>, vom 26. Januar 1982 - BVerwGE 2 WD 15.81 - und vom 9. Februar 1982 - BVerwG 2 WD 18.81 -) ist es für die Verletzung der Kameradschaftspflicht unerheblich, ob sich der in seiner Würde und Ehre mißachtete Kamerad durch das Verhalten des Täters subjektiv verletzt gefühlt hat.
  • BVerwG, 26.01.1982 - 2 WD 15.81

    Verstoß gegen die Kameradschaftspflicht - Pflicht zu achtungswürdigem und

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1991 - 2 WD 8.91
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 4. Juni 1990 - BVerwG 2 WD 55.79 - <BVerwGE 73, 15 [17] = NZWehrr 1981, 28 [f.]>, vom 26. Januar 1982 - BVerwGE 2 WD 15.81 - und vom 9. Februar 1982 - BVerwG 2 WD 18.81 -) ist es für die Verletzung der Kameradschaftspflicht unerheblich, ob sich der in seiner Würde und Ehre mißachtete Kamerad durch das Verhalten des Täters subjektiv verletzt gefühlt hat.
  • BVerwG, 09.02.1982 - 2 WD 18.81

    Verstoß eines Soldaten gegen seine Pflicht zur Kameradschaft - Pflicht zu

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1991 - 2 WD 8.91
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 4. Juni 1990 - BVerwG 2 WD 55.79 - <BVerwGE 73, 15 [17] = NZWehrr 1981, 28 [f.]>, vom 26. Januar 1982 - BVerwGE 2 WD 15.81 - und vom 9. Februar 1982 - BVerwG 2 WD 18.81 -) ist es für die Verletzung der Kameradschaftspflicht unerheblich, ob sich der in seiner Würde und Ehre mißachtete Kamerad durch das Verhalten des Täters subjektiv verletzt gefühlt hat.
  • BVerwG, 01.07.1992 - 2 WD 14.92

    Soldatengesetz - Dienstvergehen - Eindringen in die Ehe

    Nach der gefestigten Rechtsprechung der Wehrdienstgerichte und insbesondere des 2. Wehrdienstsenats, der zuletzt durch Urteil vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 8.91 - zur disziplinarrechtlichen Würdigung des sogenannten Einbruchs eines Soldaten in eine Kameradenehe Ausführungen gemacht habe, seien derartige Handlungen von Soldaten gegenüber Kameradenfrauen angesichts der gesellschaftlichen Entwicklung moralischer Grundsätze und sozialer Anschauungen über ehewidrige oder ehebrecherische Beziehungen nicht als überholt anzusehen.

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 4. Juni 1980 - BVerwG 2 WD 55.79 - <BVerwGE 73, 15 [17] = NZWehrr 1981, 28 [f.]>, vom 26. Januar 1982 - BVerwG 2 WD 15.81 -, vom 9. Februar 1982 - BVerwG 2 WD 18.81 - und vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 8.91 - ) ist es für die Verletzung der Kameradschaftspflicht unerheblich, ob sich der in seiner Würde und Ehre mißachtete Kamerad durch das Verhalten des Täters subjektiv verletzt gefühlt hat.

    Der Senat sieht im vorliegenden Fall entgegen der Ansicht der Verteidigung keine Veranlassung, seine ständige Rechtsprechung zur disziplinarrechtlichen Würdigung des "Einbruchs" eines Soldaten in eine Kameradenehe angesichts der gesellschaftlichen Entwicklung moralischer Grundsätze und sozialer Anschauungen über ehewidrige oder ehebrecherische Beziehungen als überholt anzusehen (vgl. Urteil vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 8.91 - - m.w.N.).

    Bei einem ehewidrigen oder ehebrecherischen Verhältnis zu einer Kameradenfrau hat sich, wie der Senat schon in seinem Urteil vom 9. Dezember 1971 - BVerwG 2 WD 38.71 - <BVerwGE 43, 293 [295]> ausgeführt und im Urteil vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 8.91 - erneut hervorgehoben hat, an dem disziplinaren Gewicht der Eheverfehlung nichts geändert, da ein Verstoß gegen die Kameradschaftspflicht unverändert schwer wiegt und die Vertrauenswürdigkeit, das Ansehen und die Autorität eines Soldaten, der sich in dieser Weise unkameradschaftlich verhält, nach wie vor erheblich beeinträchtigt werden.

  • BVerwG, 16.04.2002 - 2 WD 43.01

    Intime Beziehungen eines Soldaten zu einer Kameradin (zugleich Ehefrau eines

    Eine sexuelle oder sonst ehewidrige Beziehung zu der Ehefrau eines Kameraden hat, wie der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa Urteile vom 9. Dezember 1971 - BVerwG 2 WD 38.71 - und vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 8.91 -) stets hervorgehoben hat, erhebliches disziplinarrechtliches Gewicht.
  • BVerwG, 17.12.1992 - 2 WD 11.92

    Meinungsäußerungsfreiheit von Soldaten - Überschreitung der Grenzen -

    Es soll vielmehr Handlungsweisen verhindern, die objektiv geeignet sind, den militärischen Zusammenhalt, mithin das gegenseitige Vertrauen und die Bereitschaft, füreinander einzustehen, zu gefährden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Urteile vom 20. Mai 1981 - BVerwG 2 WD 9.80 - <BVerwGE 73, 187 [f.]> m.w.N., vom 22. Mai 1990 - BVerwG 2 WD 3.90 - und vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 8.91 - m.w.N.).
  • BVerwG, 27.09.1991 - 2 WD 43.90

    Dienstvergehen von Soldaten durch Billigung des Zitats "Alle Soldaten sind

    Es soll vielmehr Handlungsweisen verhindern, die objektiv geeignet sind, den militärischen Zusammenhalt, mithin das gegenseitige Vertrauen und die Bereitschaft füreinander einzustehen, zu gefährden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwGE 73, 187 [BVerwG 20.05.1981 - BVerwG 2 WD 9/80] [f.] m.w.N.; Urteile vom 22. Mai 1990 - BVerwG 2 WD 3.90 - und vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 8.91 - m.w.N.).
  • BVerwG, 24.03.1994 - 2 WD 46.93

    Disziplinarrechtliche Würdigung - Homosexuelle Belästigung - Untergebener -

    Sie übersieht jedoch, daß insoweit der Senat bisher auch keinen Anlaß gesehen hat, seine gefestigte Rechtsprechung zur disziplinarrechtlichen Würdigung des sogenannten Einbruchs eines Soldaten in eine Kameradenehe angesichts der gesellschaftlichen Entwicklung moralischer Grundsätze und sozialer Anschauungen über ehewidrige oder ehebrecherische Beziehungen als überholt anzusehen (vgl. Urteile vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 8.91 - <NZWehrr 1991, 252> und vom 1. Juli 1992 - BVerwG 2 WD 14.92 - <NZWehrr 1993, 72>).
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